Gut zu wissen:
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung nach DGVU:
Die sieben Schritte. der Gefährdungsbeurteilung
- Vorbereiten: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen; rechtliche Informationen beschaffen
- Gefährdungen ermitteln: etwa durch Begehungen, Risikoanalysen, Umfragen; Basis sind die Gefährdungsfaktoren
- Gefährdungen beurteilen: Rechtslage, Schadensausmaß und -wahrscheinlichkeit prüfen
- Maßnahmen festlegen: Ziel: Gefährdungen vermeiden oder minimieren nach dem STOP-Prinzip (Substitution vor technischen vor organisatorischen vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen)
- Maßnahmen umsetzen: Verantwortlichkeiten und Fristen festlegen
- Wirksamkeit prüfen zum Beispiel durch Beobachtung, Messung oder Befragung.
Wichtig: Manche Maßnahmen wirken erst langfristig. - Ergebnisse dokumentieren: Ergebnisse, Maßnahmen und Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert sein. Dann beginnt der Kreislauf wieder mit Schritt eins.
Die Schritte der Gefährdungsbeurteilung erklärt umfassend eine Schrift der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Weitere Infos hier: ARBEIT UND GESUNDHEIT